Aktuell
Abo
Artikel
Autoren
OGH




2007200620052004200320022001200019991998

Autoren, Jahrgang 2005, Folgen 183 - 188

Autor(en)TitelSeite(n)
BroschÖA–Index 2004 (Folgen 177 – 182)61
Brosch / Stockart–BernkopfDie neueste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Kindschaftsrecht, Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss34, 89
ErhardGewalt gegen Kinder - Frauen als Täterinnen67
FaetanInternationale Rechtsgrundlagen im Unterhaltsrecht sowie europäische und internationale Vollstreckungsübereinkommen296
Hilweg / PoschQualitätsstandards für die Betreuung von fremd untergebrachten Kindern in Europa26
HöllwerthKostenersatz nach § 78 AußStrG 200381
Jaksch-RatajcakWer ist Träger der Obsorgerechte und -pflichten bei fremd untergebrachten Kindern und Jugendlichen im Rahmen freiwilliger Erziehungshilfe?31
Lutter15 Jahre "die möwe"243
MaleczkyDie Haftung des Sozialarbeiters in der Jugendwohlfahrt133
PöhlmannDer Regelbedarf - eine (un-)brauchbare Mogelpackung?223
Peer-MacekDas PAS-Syndrom178
Posch / HilwegQualitätsstandards für die Betreuung von fremd untergebrachten Kindern in Europa26
PutzhuberEntwicklungen in der Jugendwohlfahrt234
Rass-SchellÜberlegungen zum Kindeswohl, dem Haager Kindesentführungsübereinkommen sowie der Verordnung (EG) Nr 2201/200377
RotthausFamiliäre Gewalt, die von den Kindern ausgeht - ein neues gesellschaftliches Phänomen71
SchützInternationale Adoptionen239
Stockart-BernkopfDie EU und der österreichische Unterhaltsvorschuss - (un)erwartete Folgen, Fünfter Teil131
Stockart-BernkopfDie UN-Kinderrechte-Konvention und das österreichische Kindschaftsrecht171
Stockart-BernkopfKein Eignungs-Feststellungs-Bescheid in Pflegestellenbewilligungsverfahren317
Stockart–Bernkopf / BroschDie neueste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Kindschaftsrecht, Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss34, 89, 142, 189, 245, 320
WielandAuswirkungen der unentgeltlichen Nutzung einer Eigentumswohnung auf die Unterhaltsbemessung138
WienerroitherHoheitsverwaltung des Jugendwohlfahrtsträgers bei Maßnahmen wegen Gefahr in Verzug nach § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB306