Aus den Existenzminimum-Tabellen des Bundesministeriums für Justiz ergeben sich auch die Untergrenzen der Unterhaltsbemessung. Erläuterungen zur Existenzminimum-Verordnung und die vollständigen Tabellen finden Sie in den

Informationsbroschüren für Arbeitgeber*innen als Drittschuldner*innen

des Bundesministeriums für Justiz.