Vaterschaftsrechner

§ 163 Abs 1 ABGB idF KindRÄG 2001:

"Hat ein Mann der Mutter eines unehelichen Kindes innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Entbindung beigewohnt, so wird vermutet, dass er das Kind gezeugt hat...."

Geben Sie im folgenden Vaterschaftsrechner das Geburtsdatum des unehelichen Kindes in der Form TT.MM.JJJJ (z.B. 16.3.2002) ein und klicken Sie auf die Schaltfläche "Berechnen".

Geburtsdatum des Kindes:   . .  
 
300 Tage vorher:   . .
180 Tage vorher:   . .