 |

Die Formel des OGH zur Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhalt
Nach der Entscheidung 3 Ob 141/02k-2 vom 28. November 2002.
Geben Sie im folgenden Formular den monatlichen Unterhalt pro Kind sowie das Brutto-Jahreseinkommen (ohne 13. und 14. Gehalt) ein und klicken Sie auf die Schaltfläche "Berechnen".
Unter "Aktuelles" steht Ihnen eine kommentierte Version des Rechners zur Verfügung, bei der Sie auch die Zwischenergebnisse sehen können.
Anmerkung: Berücksichtigt die neuen Einkommensteuersätze ab 2005!
Benutzungshinweise:
- Bei Zahlen mit Kommastellen geben Sie das Komma als Punkt ein, z.B. 12316.45 (keine Tausenderpunkte eingeben).
- Vor einer neuen Berechnung klicken Sie bitte immer auf die Schaltfläche "Neue Berechnung", geben dann die neuen Werte ein und klicken anschließend auf "Berechnen".
- Wenn die Summe der jährlichen Unterhaltsabsetzbeträge die steuerlich zu entlastende Unterhaltsquote übersteigt, ändert sich der Unterhalt nicht.
- Wenn als Ergebnis "NaN" erscheint, haben Sie irrtümlich Buchstaben oder Sonderzeichen verwendet.
- Der Unterhaltsrechner wurde unter Microsoft Internet Explorer 6.0 entwickelt.
|